AGB
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Schosswald & Co. GmbH (im Folgenden “Veranstalter”) und den Teilnehmenden (im Folgenden “CEOs”) des Formates CEO Roundtables (im Folgenden “CEO Roundtables”, “Roundtables”) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Teilnehmende Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Präambel
CEO Roundtables sind Online-Veranstaltungen, welche einen vertrauensvollen Austausch auf Augenhöhe zu den wichtigsten unternehmerischen Herausforderungen für Geschäftsführende und Gesellschafter (im weiteren Verlauf umschrieben mit “CEOs”) deutscher Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit ermöglichen.
3. Ablauf und Teilnahme an CEO ROUNDTABLES
3.1 Vorgespräche
Den Auftakt zur Teilnahme an CEO Roundtables bilden stets strukturierte individuelle Vorgespräche mit den Teilnehmenden zur Erfassung und/oder Aktualisierung unternehmerischer Schwerpunkte und Herausforderungen der CEOs. Diese Vorgespräche dienen dazu, die Interessen und Themengebiete der Teilnehmenden derart zu erörtern, dass für die zukünftigen CEO Roundtables entsprechende Kategorisierungen erfolgen können. Die Vorgespräche finden vor und nach der Teilnahme an einem CEO Roundtable und in der Regel bei Bedarf etwa halbjährlich statt und stellen eine höchstmögliche Relevanz der Roundtables für die Teilnehmenden sicher.
3.2 Registrierung und Vertragsabschluss
Voraussetzung für den Vertragsschluss und die Teilnahme an CEO Roundtables ist die Registrierung der Teilnehmenden über die Webseite ceoroundtables.org, welche ein Vertragsangebot nach § 145 BGB durch den Teilnehmenden darstellt. Teilnehmende gelten als registriert, sobald dem Veranstalter ein gültiges Lastschriftmandat für den Zahlungseinzug der Teilnahmegebühr für zukünftige Roundtables vorliegt. Sollte dies den Teilnehmenden aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich sein, können diese sich durch Vorauszahlung der Teilnahmegebühr auf Rechnung registrieren und gelten mit Zahlungseingang beim Veranstalter als registriert, jedoch in diesem Fall jeweils limitiert auf die Anzahl Roundtables, deren Teilnahmegebühr durch die jeweils geleistete Zahlungssumme gedeckt ist. Diese Form der Registrierung ist aufgrund höherer Aufwände der Veranstalter mit einer Bearbeitungsgebühr von 70,- EUR zzgl. MwSt. pro Rechnung verbunden. Anschließend versendet der Veranstalter an die bei uns hierfür hinterlegte E-Mail-Adresse eine Teilnahmebestätigung. Diese Teilnahmebestätigung stellt eine Annahme Ihres Vertragsangebots im Sinne der §§ 146 ff. BGB dar. Der Vertrag über die Teilnahme an CEO Roundtables kommt sodann mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter zustande.
3.3 Matchmaking und Teilnahmebestätigung
Nach Durchführung der Vorgespräche bilden die Veranstalter mögliche Konstellationen von 4 bis 8 zueinander passenden CEOs zu den jeweiligen in den Vorgesprächen erörterten unternehmerischen Schwerpunkten und Herausforderungen. Sobald demnach ein oder mehrere Roundtables realisierbar sind, welche zu den der Teilnehmenden bestmöglich passen, erhalten die CEOs eine Einladung mit Beschreibung von Inhalt und zeitlichem Ablauf ihres/ihrer geplanten CEO Roundtables an die bei uns hierfür hinterlegte E-Mail-Adresse. Nach Erhalt dieser Einladung haben die Teilnehmenden 14 Tage Zeit für etwaige Rücksprachen oder Änderungswünsche. Danach gilt die Teilnahme – vorbehaltlich einer bis dahin abgeschlossenen Registrierung oder Anmeldung – seitens der Teilnehmer als verbindlich bestätigt, damit eine reibungslose und zügige Planung ohne Verzögerungen auch im Sinne der anderen CEOs gewährleistet werden kann.
3.4 Durchführung
Im Rahmen eines CEO Roundtables finden dann insgesamt fünf moderierte Sessions im Abstand von jeweils ca. 4 Wochen in gleichbleibendem Teilnehmerkreis von jeweils 90-120-minütiger Dauer statt. Agenda, Format und Vertiefungsschwerpunkte der einzelnen Sessions werden laufend nach Ermessen der Veranstalter auf den aktuellen Bedarf der Teilnehmer abgestimmt, wobei jeder CEO Roundtable Diskussionen im Plenum, Vier- und/oder Sechs-Augen-Gespräche und Diskussionen mit geladenen Fachexpert*innen beinhaltet. Die Teilnehmer verpflichten sich auf absolute Vertraulichkeit im Sinne der Chatham House Rule und auf kartellrechtskonformes Verhalten. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung der Verhaltensregeln gemäß Art. 101 Abs. 1 EU-Arbeitsweisevertrag (AEUV) und dem § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
3.5 Teilnahme an weiteren CEO Roundtables
Sofern im Nachgang der Vorgespräche der Wunsch auf Teilnahme an weiteren als den in den Vorgesprächen gemeinsam besprochenen CEO Roundtables besteht, kann dieser Wunsch gegenüber den Veranstaltern jederzeit schriftlich oder mündlich (beispielsweise am Rande einer Session) geäußert werden. Die Veranstalter bemühen sich dann um die Realisierung entsprechender Roundtables. Eine Verpflichtung wird an dieser Stelle jedoch ausgeschlossen.
4. Digitale Teilnahme
Die CEO Roundtables sind eine vollständig digitale Veranstaltungsreihe. Alle Sessions werden mit Hilfe der Videokonferenz-Software “Zoom” durchgeführt. Hier gelten die Datenschutzbestimmungen der Zoom Video Communications, Inc. https://explore.zoom.us/de/privacy/.
Technische Voraussetzungen
Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an unserer Veranstaltung sind gering und werden in der Regel unproblematisch erfüllt. Bitte stellen Sie dennoch sicher, dass Ihnen die nachfolgenden technischen Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme an einem CEO Roundtable zur Verfügung stehen.
Hardware: PC, Mac, Tablet oder Smartphone mit Internet-Zugang (Breitband/DSL, mobil LTE), standardmäßige PC-/Laptop-Lautsprecher oder Kopfhörer
Eine Session kann sowohl über die Zoom-App als auch den Browser gestartet werden.
Wir empfehlen aus Qualitätsgründen den auch bei der Einwahl über den PC (Mac) die Installation der Zoom-App: https://zoom.us/support/download
Mobil: Kostenlose Zoom-App benötigt https://zoom.us/support/download
Browser: Der Web Client verfügt nur über einen eingeschränkten Funktionsumfang und funktioniert am besten unter Google Chrome, Mozilla Firefox und Chromium Edge. Siehe ausführliche Liste der im Web Client verfügbaren Funktionen. https://support.zoom.com/hc/de/article?id=zm_kb&sysparm_article=KB0065531
Spätestens einen Tag vor dem Termin einer Session erhalten Sie die Zugangsdaten und einen Link zu Ihrer Session. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, überprüfen Sie bitte, ob Sie die oben beschriebene Software nutzen. Bei Problemen kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen weiter!
Sie erreichen uns via E-Mail an team@schosswald.com.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Veranstalters besteht aus folgenden Dienstleistungen:
- Organisation und Durchführung der Sessions: Der Veranstalter ermöglicht die Teilnahme an den zu einem CEO Roundtable gehörenden Sessions.
- Bereitstellung von Briefing-Unterlagen: Der Veranstalter stellt im Vorfeld zu einer Session Briefing-Unterlagen zur Verfügung. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen übernimmt der Veranstalter keine Gewähr oder Haftung.
6. Preise & Zahlungsbedingungen
Die Teilnahme an CEO-Roundtables erfordert die Zahlung einer Teilnahmegebühr, deren Höhe im Voraus festgelegt und wird. Maßgeblich ist der zum Buchungszeitpunkt auf der entsprechenden Buchungsunterseite der Webseite ceoroundtables.org angegebene Preis. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben in EUR. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmenden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug wahlweise durch Lastschriftmandat auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten. Beachten Sie bitte: Rabatte sind nicht mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen kombinierbar.
7. Vertretung
Den Teilnehmern steht es frei, für maximal eine der fünf Sessions eine Vertretung zu entsenden. Anlass können fachliche oder terminliche Gründe sein. Die Vertretung muss mindestens der Geschäftsleitung angehören. Die Meldung über die Vertretung muss bis spätestens 14 Tage vor dem CEO Roundtable bei der Schosswald & Co. GmbH eingegangen sein.
8. Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen CEO Roundtable muss im Vorhinein mit dem CEO Roundtables-Team abgestimmt werden. Eine Umbuchung kann nicht garantiert werden und ist, wenn überhaupt, nur einmalig möglich.
9. Ausfall des/der CEO Roundtables
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, einzelne Sessions oder einen kompletten Roundtable aus organisatorischen Gründen sowie aus wichtigen Gründen, die von den Veranstaltern nicht zu verantworten sind (z.B. Erkrankung von Teilnehmenden, Erkrankung von Moderator*innen), kurzfristig abzusagen. Im Falle einer Absage werden die Veranstalter und Teilnehmenden bestmöglich zusammenwirken, um einen Ersatztermin zu realisieren.
10. Kündigung
Eine Kündigung durch die Teilnehmer ist jederzeit möglich. Sofern Teilnehmer bereits eine Einladung zu einem oder mehreren CEO Roundtables erhalten haben, ist eine Kündigung mit folgenden Konsequenzen verbunden:
- Kündigung spätestens am 45. Tag vor dem Beginn eines CEO Roundtables: 75% der Teilnahmegebühr ist erstattungsfähig
- Kündigung spätestens am 30. Tag vor dem Beginn eines CEO Roundtables: 50% der Teilnahmegebühr ist erstattungsfähig
- Kündigung spätestens am 14. Tag vor dem Beginn eines CEO Roundtables: 25% der Teilnahmegebühr ist erstattungsfähig
- Kündigung ab dem 13. Tag vor Beginn eines CEO Roundtables: 0% der Teilnahmegebühr ist erstattungsfähig
Als Beginn eines CEO Roundtables ist jeweils das Datum der ersten Session maßgeblich für die Fristwahrung.
Zur Fristwahrung muss die Kündigungserklärung per E-Mail bei der Schosswald & Co. GmbH unter team@schosswald.com eingehen.
11. Änderungsvorbehalt
11.1 Veranstaltungsprogramm
Die Veranstalter sind berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen oder Ähnliches) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während eines CEO Roundtables vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
11.2 Moderator*innenwechsel/Gästewechsel
Die Veranstalter behalten sich vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, unvorhersehbare Naturereignisse, höhere Gewalt), abweichend vom Veranstaltungsprogramm andere, ebenso qualifizierte Moderator*innen oder Gäste für den jeweiligen Veranstaltungstermin einzusetzen.
12 Arbeitsmittel
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Veranstaltungen des Veranstalters ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen, Skripten, Videos, Bildern, Tonaufzeichnungen usw. ist nicht ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters zulässig. Dies gilt auch für bloße Auszüge aus dem Begleitmaterial. Bei Zuwiderhandlung werden entsprechende Rechtsansprüche gemäß dem deutschen Urhebergesetz geltend gemacht und erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg durchgesetzt.
13 Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen eines CEO Roundtables sind keinerlei Foto- und Videomitschnitte gestattet. Eine Zuwiderhandlung verstößt nicht nur gegen die zugrundeliegende vertragliche Vereinbarung, sondern stellt auch ein nach deutschem Recht strafrechtswidriges Verhalten dar.
Lediglich in Absprache mit den Moderator*innen und allen Teilnehmern können Unterlagen im Nachgang zur Verfügung gestellt werden.
14 Geheimhaltung
Das Format erfordert strikte Vertraulichkeit zwischen allen Beteiligten. Wir verpflichten uns daher dazu, sämtliche Informationen, Daten oder Dokumente, welche dem Nutzer bzw. dem zugehörigen Unternehmen gehören, vertraulich und/oder proprietär zu behandeln, egal ob diese schriftlich oder mündlich sind und inklusive, aber nicht limitiert auf Ideen, Konzepten, Methoden, etc. („Vertrauliche Informationen“). Im Besonderen verpflichten wir uns, ebensolche Vertraulichen Informationen nicht zu verkaufen, handeln, veröffentlichen, reproduzieren oder in anderer Weise irgendeiner Person oder irgendeinem Unternehmen offenzulegen, ohne zuvor die schriftliche Bestätigung des Nutzers und des Unternehmens einzuholen.
Die oben genannten Verpflichtungen, sind nicht anwendbar auf Informationen welche:
- bereits im Besitz der Öffentlichkeit sind bzw. der Öffentlichkeit zugänglich werden durch andere Kanäle als durch eine Handlung oder ein Versäumnis von uns;
- gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen
- vorausgesetzt, der Nutzer und das Unternehmen werden hierüber unverzüglich informiert.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit findet auch nach Beendigung des/der durchgeführten CEO Roundtables Anwendung. Fälle, in welchen rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf den Austausch von Informationen bestehen oder in welchen wir seitens des Nutzers oder des Unternehmens explizit von ihrer Vertraulichkeitsverpflichtung entbunden sind, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Sobald der Zweck, für welchen die vertraulichen Informationen erworben wurden, erreicht wurde, geben wir unverzüglich alle Originale und Kopien der vertraulichen Informationen zurück oder vernichten diese.
15. Haftung
Die Schosswald & Co. GmbH haftet entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für alle Gesellschafter und Mitarbeiter lediglich bei Vorliegen von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten der Schosswald & Co. GmbH haftet diese auch für einfache Fahrlässigkeit. Auch im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Vertragspartner durch die Schosswald & Co. GmbH liegt eine Haftung vor. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Veranstalters in Berlin.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine wirksame Regelung mit dem Inhalt als vereinbart, der dem Zweck der ursprünglichen Regelung und dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn sich der Vertrag als lückenhaft herausstellen sollte.